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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 83/98 |
§§: | EStG § 42 d, EStG § 19, AEBestV DDR § 3 Abs. 2 Nr. 8, AEBestV DDR § 3 Abs. 5 |
Schlagwörter | Haftung, Jahresendprämie, Betriebsprämienfonds, Beitrittsgebiet |
Rechtsfrage: | Kommt es für die Steuerfreiheit von im 2. Hj. 1990 gezahlten Jahresendprämien aus dem Betriebsprämienfonds der volkseigenen Wirtschaft der DDR aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen i.V.m. § 116 AGB-DDR auf die Bildung der Rückstellung in der DM-Eröffnungsbilanz oder auf die Zuführung zu dem nach dem 1.7.1990 gebildeten Prämienfonds an? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | III 47/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 333 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 83/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 80 |