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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 32/03 |
§§: | AO 1977 § 66, AO 1977 68, UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 2 |
Schlagwörter | ermäßigter Steuersatz, Vermietung, Zweckbetrieb, Studentenwohnheim, Umsatzsteuer, Tarif |
Rechtsfrage: | Stellt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Nichtstudierende (Bedienstete und Gäste) im Rahmen des Betriebs von Studentenwohnheimen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne eines Zweckbetriebs nach § 66 AO dar? Kann auf die Vermietungsleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 v.H. gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG angewandt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1144/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 48 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2005 |
Erledigungs-Az: | V R 32/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 28 |