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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 63/00 | 
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, GG Art. 3, FGO § 76 | 
| Schlagwörter | Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, Hilflosigkeit | 
| Rechtsfrage: | Sind die Kosten für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis in den Streitjahren 1992 bis 1995 als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn zum Haushalt der Ehegatten ein Kind i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG gehört und ein Ehegatte grundsätzlich hilfsbedürftig (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b EStG ?) ist (Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis in den Streitjahren 50% und Merkmal G)? - Mangelnde Sachaufklärung hinsichtlich der Frage, ob der Ehegatte hilflos i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b EStG (§ 33 b Abs. 6 EStG) war? - Hilfsweise Rüge der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG: Sind Ehegatten mit einem Kind und einem wegen Krankheit an der Betreuung des Kindes dauerhaft gehinderten Ehegatten gegenüber Ehegatten mit zwei Kindern bzw. einem Alleinstehenden gleichheitswidrig benachteiligt? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.07.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4142/97 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 59 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.02.2005 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 63/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 31 22 | 
