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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 844/02 (BVerfG)
§§: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Organschaft, Auffanggesellschaft, Sanierung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Eingliederung einer Auffanggesellschaft im Rahmen einer "übertragenden Sanierung" in das Unternehmen des Organträgers; kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf Auffanggesellschaft.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.01.2002
Vorinstanz/AZ: V R 37/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 06 40
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.10.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 844/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen