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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Gesamtausstattung, Schwestergesellschaft
Rechtsfrage: Ist bei der Berechnung der angemessenen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bezüglich der vereinbarten Obergrenze für die Gewinntantieme nur das Gehalt anzurechnen, das der Geschäftsführer mit der jeweiligen GmbH vereinbart hat, oder sind die Vereinbarungen mit anderen nahestehenden Gesellschaften zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 131/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2003
Erledigungs-Az: I R 46/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 76