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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/00
§§: FGO § 79 b, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art. 103 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Landpachtvertrag, Angehörige, Präklusion
Rechtsfrage: Fremdvergleichsanforderungen bei Landpachtverträgen zwischen nahen Angehörigen - Hat das FG die Vorschriften des § 79 b Abs. 1 und 2 FGO verwechselt und damit den vor der mündlichen Verhandlung eingereichten ergänzenden Sachvortrag der Kläger zu Unrecht gem. § 79 b Abs. 3 FGO als verspätet zurückgewiesen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.02.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 4349/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2003
Erledigungs-Az: IX R 22/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 33