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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 174/01 |
§§: | KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Kraftfahrzeug, Pkw, Lkw, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen |
Rechtsfrage: | Ist ein umgebauter Chevrolet "Blazer" nach Entfernung der hinteren Sitzbank, Einbau einer Trennwand hinter dem Fahrer und Beifahrersitz, Einbau einer Seilwinde auf der Ladefläche kraftfahrzeugsteuerlich als Lkw einzustufen? |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 572/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VII B 174/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |