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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/17 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Steuerberatungskosten, Nettolohnvereinbarung, Entsendung, Veranlassungszusammenhang, Eigenbetriebliches Interesse |
Rechtsfrage: | Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen bei Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer übernimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1605/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1205 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 48 |