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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 98/06 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4, HGB § 171, HGB § 172
Schlagwörter Verlustausgleich, Verlustverrechnung, Kapitalkonto, Darlehenskonto, Hafteinlage, negatives Kapitalkonto, Haftung
Rechtsfrage: 1. Abgrenzung zwischen Kapitalkonto und Darlehenskonto bei mehreren Gesellschafterkonten: Wie sind Auszahlungen an die Gesellschafter, die auf Ausschüttung eines Liquiditätsüberschusses der Gesellschaft beruhen, einzuordnen? - 2. Sind freie Einlagen eines Kommanditisten bei noch nicht voll erbrachter Hafteinlage bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage als auf diese erbracht anzusehen und wird in diesem Umfang die Außenhaftung nach § 15 a Abs. 1 Satz 2 EStG gemindert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.10.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 151/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2008
Erledigungs-Az: IV R 98/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 49