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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 68/05
§§: KStG § 8 Abs. 4
Schlagwörter Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Neues Betriebsvermögen, Zuführung, Verlustabzug
Rechtsfrage: Gilt der Fünf-Jahres-Zeitraum des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG auch für den Regelfall des § 8 Abs. 4 Sätze 1 und 2? Ist entsprechend die Zuführung neuen Betriebsvermögens vier Jahre nach der Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an der Kapitalgesellschaft unschädlich für einen Verlustabzug? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.06.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 223/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 45
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern