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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/08 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, ErbStG § 10 Abs. 8
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Abzugsverbot
Rechtsfrage: Sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch diejenigen Aufwendungen abzugsfähig, die unmittelbar mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft in Zusammenhang stehen, oder steht die Regelung des § 10 Abs. 8 ErbStG entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.10.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 811/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2009
Erledigungs-Az: II R 37/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 09 19