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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 1/17 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 4 Satz 5, EStG § 20 Abs. 9, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Termingeschäft, Verlust, Werbungskosten
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle um Termingeschäfte i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 2008 bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG 2009 und sind Verluste aus diesen Zertifikaten steuerlich berücksichtigungsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 3387/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 216
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 01 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2020
Erledigungs-Az: VIII R 1/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 30