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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 2/15 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Beherbergung, Jugendhilfe, GmbH, Gemeinnützigkeit |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Leistungen einer Jugendbegegnungsstätte: Sind Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen sowie das Angebot von Pauschalprogrammen einer Jugendbegegnungsstätte mit den Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes vergleichbar und somit gemäß § 4 Nr. 24 UStG steuerfrei? - Scheidet eine keinen Gewinn erzielende GmbH schon wegen ihrer fehlenden Gemeinnützigkeit aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 24 UStG aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2274/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 21 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.09.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 2/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 27 83 |