Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/10 (BFH)
§§: EGBeitrG § 4 Abs. 1 Nr. 1, EGBeitrG § 4 Abs. 2, AO § 251 Abs. 1, Richtlinie 76/308/EWG, GG Art. 103
Schlagwörter Vollstreckung, Italien, Rechtliches Gehör, Rechtsbehelfsbelehrung, Begründung, Frist
Rechtsfrage: Zwangsvollstreckung durch das HZA aufgrund eines Beitreibungsersuchens der italienischen Zollverwaltung (auf der Grundlage einer von der italienischen Zollbehörde erlassenen Zahlungsaufforderung und einem Urteil des italienischen Oberlandesgerichts): Müssen die vollstreckende Behörde und das Gericht des Mitgliedstaats, das um Amtshilfe ersucht worden ist, überprüfen, ob der zu vollstreckende Bescheid nach den wesentlichen Grundsätzen der Rechtsordnung des eigenen Landes ergangen ist? Widerspricht die italienische Zahlungsaufforderung danach dem Anspruch auf rechtliches Gehör, weil sie dem in Deutschland ansässigen Schuldner nur in italienischer Sprache, ohne Begründung und ohne Rechtsmittelbelehrung mit Hinweisen auf einzuhaltende Fristen zugestellt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 3563/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 19 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.11.2010
Erledigungs-Az: VII R 21/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 02 59