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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/98 |
§§: | EStG § 7 Abs. 1 Satz 5, EStG § 10 e Abs. 6, EStG § 12 |
Schlagwörter | Abbruchkosten |
Rechtsfrage: | Abbruchkosten eines zunächst selbstgenutzten, dann vermieteten und schließlich leerstehenden Hauses sowie dessen Restwert bei Errichtung eines zur Eigennutzung bestimmten Neubaus weder nachträgliche Werbungskosten (AfaA gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG?) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VI 157/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 50 12 |