
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-508/99 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 69/335/EWG Art. 6 |
Schlagwörter | EG, Gesellschaftsteuer, Kommanditgesellschaft, GmbH |
Rechtsfrage: | Sind die Bestimmungen der Richtlinie 69/335/EWG insbesondere Art. 6, dahingehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, Gesellschaftsteuer auf die Kommanditeinlagen einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) bei Eintritt einer GmbH als Komplementärin zu erheben, wenn das zu besteuernde Gesellschaftskapital bereits einer Abgabe wie jener des § 33 TP 16 Abs. 1 lit. b Gebührengesetz 1957, BGBl 267/1957, vor Inkrafttreten der Richtlinie 69/335/EWG unterworfen worden war? |
Vorinstanz: | VwGH Österreich |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1999 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2000 Nr. C 79 S. 13 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2002 |
Erledigungs-Az: | Rs C-508/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 52 |