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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1503/12 (BVerfG) |
§§: | BGB § 657, EStG 2002 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 2002 § 22 Nr. 3, EStG 2002 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Big Brother, Gewinn, Einkommensteuer, Sonstige Einkünfte, TV, Fernsehen |
Rechtsfrage: | "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 6/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 237 S. 197 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 27 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 24.04.2015 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1503/12 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |