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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 34/19 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, Verschonungsabschlag
Rechtsfrage: Verschonungsabschlag für Schenkung von Betriebsvermögen: Gilt auch ein auf Null Euro abgeschmolzener Abzugsbetrag nach § 13 a Abs. 2 Satz 2 ErbStG i.S.d. § 13 a Abs. 2 Satz 3 ErbStG als berücksichtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.05.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 500/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2021
Erledigungs-Az: II R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 46