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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 71/00
§§: EStG § 5, HGB § 249
Schlagwörter Rückstellung, Beihilfe, Sparkasse, Kreditinstitut, Öffentlich-rechtliche Körperschaft, Krankheit
Rechtsfrage: Kann ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut Rückstellungen für Beihilfen bilden, die es seinen Mitarbeitern in Krankheitsfällen gewährt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2000
Vorinstanz/AZ: I 156/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2002
Erledigungs-Az: I R 71/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 93