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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 37/16 (BFH)
§§: EStG § 34 c Abs. 1 Satz 4, EStG § 34 d, EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 2, KStG § 26 Abs. 1, KStG § 26 Abs. 6, DBA-Portugal Art. 11, DBA-Portugal Art. 24 Abs. 2, DBA-Portugal Art. 24 Abs. 3
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Anrechnung, Ausländische Steuer, Betriebsausgabe, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Körperschaftsteuer: Gehören zu den Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die mit in Portugal erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang i.S.v. § 34 c Abs. 1 Satz 4 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG stehen, Depotgebühren und Gewerbesteuer, nicht hingegen Teilwertabschreibungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.05.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 2122/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1363
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2018
Erledigungs-Az: I R 37/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 72