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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 72/09 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, AufenthG § 25 Abs. 3, GG Art. 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Duldung, Erwerbsunfähigkeit, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c i.V.m. § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG: Hat eine erwerbsunfähige äthiopische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG ist, einen Anspruch auf Kindergeld? Evtl. aus Art. 28 bzw. Art. 26 Abs. 5 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.09.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 2158/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2011
Erledigungs-Az: III R 72/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 19 07