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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 50/09 (BFH)
§§: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 3
Schlagwörter Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe
Rechtsfrage: Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden? Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EnergieStG nicht vor, weil das eingesetzte Erdgas selbst nicht an den chemischen Prozessen teilnimmt, sondern lediglich der Befeuerung (Verheizen) dient? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.09.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 60/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2010
Erledigungs-Az: VII R 50/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 40 58