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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 41/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 12 |
Schlagwörter | Betriebseinnahme, Zuwendung, Betriebliche Veranlassung, Privat, Schenkung |
Rechtsfrage: | Ist die (teilweise) unentgeltliche Überlassung einer Eigentumswohnung durch eine Mandantin einer Rechtsanwaltsgesellschaft an einen Partner gewinnerhöhend im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Gesellschaft in Ansatz zu bringen, weil eine Gegenleistung für rechtsberatende Leistungen vorliegt oder erfolgte sie aufgrund psychologischer Betreuungsdienste aus privaten Motiven und stellt daher eine Schenkung dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1183/10 U, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 29 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 41/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 12 |