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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 50/09 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 14
Schlagwörter Organträger, Personengesellschaft, Zurechnung, Einkommen, Gesellschafterwechsel
Rechtsfrage: Wie erfolgt die Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft bei Gesellschafterwechsel vor dem Ende des Geschäftsjahrs der beherrschten Gesellschaft(en), und wie ist der Veräußerungsgewinn des aus der Organträger-Personengesellschaft ausscheidenden Gesellschafters zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.01.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 2067/03 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2013
Erledigungs-Az: IV R 50/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 91