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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 44/13 (BFH) |
§§: | AO § 177, EStG § 16 Abs. 4 |
Schlagwörter | Änderung, Bestandskraft, Fehlerberichtigung, Wahlrecht, Freibetrag, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Geänderte Zuordnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG im Rahmen einer Fehlerkompensation: Kann die Klägerin, die im Streitjahr mehrere Veräußerungsgewinne erzielt hat, den Antrag auf Gewährung des Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG nach bereits ausgeübtem Wahlrecht und Bestandskraft dieses Bescheides noch ändern? Handelt es sich bei der nachträglichen Ausübung eines Wahlrechts um einen nach § 177 Abs. 1 AO berichtigungsfähigen materiellen Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2342/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 01 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 44/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 82 |