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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 32/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Vermietung, Abfärbetheorie, Geringfügigkeit |
Rechtsfrage: | Gibt es eine relative und/oder absolute Geringfügigkeitsgrenze, unterhalb derer originär gewerbliche Einkünfte einer Personengesellschaft nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zur gewerblichen Infektion ihrer übrigen Einkünfte führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5251/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 32/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 32 62 |