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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 30/07 (BFH) |
§§: | GewStG § 7, EStG § 5 a |
Schlagwörter | Unterschiedsbetrag, Fremdwährungsdarlehen, Gewerbesteuerpflicht, Tonnagebesteuerung |
Rechtsfrage: | Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung: Sind Gewinne aus der teilweisen Auflösung von Unterschiedsbeträgen i.S. des § 5 a Abs. 4 EStG, die auf Grund der Bezahlung eines Fremdwährungsdarlehens entstanden sind, gewerbesteuerpflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 123/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 70 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |