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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Freiwilliges soziales Jahr, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Kindergeld für die über 18 jährige Tochter, die länger als 6 Monate einen Freiwilligendienst in Ecuador als "Missionarin auf Zeit" für eine inländisch anerkannte Religionsgemeinschaft leistet, welche die Kriterien des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG und der DA-FamEStG Tz. 63.3.5 nicht erfüllt? Analoge Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d verfassungsrechtlich notwendig? Freiwilligendienst als Berufsausbildung i.S. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 01.02.2007
Vorinstanz/AZ: VI 285/2006
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2009
Erledigungs-Az: III R 35/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache