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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-233/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Reitpferd, Dressurpferd
Rechtsfrage: 1 a: Ist, wenn ein ungeschultes Pferd dressiert und trainiert wird, um es für Verwendungszwecke wie z.B. den Einsatz als Reitpferd geeignet zu machen, von der Entstehung eines neuen Gegenstands und damit von einer Herstellung i.S. des Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie die Rede? - 1 b: Ist, wenn z.B. ein Pferd, das bereits für Verwendungszwecke i.S. der Frage 1 a geeignet gemacht worden ist, auf eine solche Weise trainiert und dressiert wird, dass es in der Lage ist, auf einem höheren Niveau an (Dressur-)Prüfungen teilzunehmen als vor diesem Training/dieser Dressur, von einer Herstellung i.S. der Frage 1 a die Rede? - 2. Ist es für die Beantwortung dieser Fragen von Bedeutung, ob von einer objektiv messbaren Veränderung dieses Pferdes, wie z.B., dass es in einer höheren Dressurklasse startberechtigt ist oder sein wird, die Rede ist? - 3. Macht es dabei noch einen Unterschied, ob das betreffende Pferd das angestrebte Ziel auch tatsächlich erreicht (die Ablieferung durch den Hersteller) oder ob das Pferd z.B. wegen gesundheitlicher Probleme oder Kapazitätsproblemen das mit seinem Training verfolgte Ziel nicht erreicht? - 4. Welche Folgen hat die Antwort auf die Fragen 2 und 3 im Hinblick auf die Tatsache, dass es hier um eine zeitraumbezogene Erhebung geht, bei der die Steuerschuld in regelmäßigen Abständen auf Erklärung beglichen wird?
Vorinstanz: Gerechtshof Hertogenbosch
Vorinstanz/Datum: 16.02.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 205 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.06.2006
Erledigungs-Az: Rs C-233/05