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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/19 (BFH)
§§: FGO § 41 Abs. 1, GG Art. 13, AO § 208 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Feststellungsinteresse, Ortsbesichtigung, Unverletzlichkeit, Wohnung
Rechtsfrage: Unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen sog. "Flankenschützer": Ist in "Überrumpelungsfällen", in denen der Finanzbeamte den Betroffenen nicht über seine Grundrechte nach Art. 13 GG belehrt, ein Interesse an der Feststellung, dass die durchgeführte Ortsbesichtigung rechtswidrig war, zu bejahen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.07.2018
Vorinstanz/AZ: 9 K 2384/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2022
Erledigungs-Az: VIII R 8/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 16 37