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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 36/07 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5
Schlagwörter Gewerbesteuer, Kürzung, Grundbesitz, Verwaltung, Gesellschafter, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für eine grundbesitzverwaltende Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG ausgeschlossen, wenn der Komplementär-GmbH, die nicht am Kommanditkapital bzw. am Gewinn und Verlust der GmbH & Co. KG beteiligt ist, Grundbesitz zur Verfügung gestellt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.03.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 2063/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.08.2008
Erledigungs-Az: IV R 36/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 41 88