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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 411/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Aufbaustudium |
Rechtsfrage: | Ist ein Aufbaustudium in Frankreich, das nach einem deutschen Universitätsabschluß als Magister Artium aufgenommen wird, Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, wenn es ein Promotionsstudium in Deutschland vorbereiten soll? |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | III 14/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 77 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 05 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.03.1999 |
Erledigungs-Az: | VI B 411/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 72/99 - erledigt durch BFH-Beschluß vom 30.9.1999, VI R 72/99 (NV) - Verfahren eingestellt nachdem Revision zurückgenommen wurde |