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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 72/10 (BFH)
§§: EStG § 33 a Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Ausbildungsfreibetrag, Einkünfte und Bezüge, BAföG-Zuschuss, Ausbildungsdarlehen
Rechtsfrage: Ist die als Darlehen gewährte Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 33 a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug anzurechnen oder darf diese aufgrund der bestehenden Rückzahlungsverpflichtung nicht mit einbezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.12.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 244/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2011
Erledigungs-Az: VI R 72/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache