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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 26/09 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Software, Immaterielles Wirtschaftsgut, Bewegliches Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Mögliche Ansparabschreibung für den beabsichtigten Erwerb von Software und Berücksichtigung eines daraus resultierenden Verlustrücktrags: Steuerliche Qualifizierung von Standardsoftwareprogrammen bei einem Systementwickler/-installateur als immaterielle oder materielle und damit einer Ansparabschreibung zugängliche bewegliche Wirtschaftsgüter? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1171/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 28 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 26/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 27 63 |