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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 54/17 (BFH)
§§: AO § 166, AO § 191, AO § 69 Satz 1, AO § 34, InsO § 178
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Insolvenzforderung, Feststellung, Einspruch
Rechtsfrage: Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Gilt der Einwendungsausschluss des § 166 AO auch dann, wenn der Geschäftsführer einer GmbH keinen Widerspruch gegen eine Anmeldung einer Insolvenzforderung zur Tabelle eingelegt hat, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen, für die er in Haftung genommen wird, erhoben hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.10.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 2269/15 H
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2018
Erledigungs-Az: XI R 54/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 28