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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 172/00 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme |
| Rechtsfrage: | Stellte eine Tantieme verdeckte Gewinnausschüttungen dar, deren Höhe sich aus einem Prozentsatz des Umsatzes bei bestimmten Mindestumsätzen ergibt, die der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eines Hochtechnologie-Unternehmens mit selbst entwickelten Patenten erhält, wenn keine Begrenzung der Aufbauphase vereinbart worden ist? |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 30.08.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 891/98 K, G, F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 28 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.08.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 172/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 69/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 5.6.2002 - I R 69/01 |