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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 24/01
§§: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Kindertagesstätte, Gemeinde
Rechtsfrage: Stellt die von einer Stadt betriebene Kindertagesstätte einen Betrieb gewerblicher Art dar, mit der Folge, dass die auf den Bau der Kindertagesstätte entfallene Vorsteuer abgezogen werden kann?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.01.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 228/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: V B 24/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktzenzeichen: V R 66/01