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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 33/04
§§: EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10, EStG 2002 § 13 Abs. 5
Schlagwörter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundstücksentnahme, Altenteilerwohnung
Rechtsfrage: Scheitert die steuerfreie Entnahme eines Grundstücks aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen i.S. des § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG 1997 (jetzt: § 13 Abs. 5 EStG 2002), auf dem eine Altenteilerwohnung errichtet worden ist, daran, dass diese Altenteilerwohnung zunächst an die Eltern des Landwirtsehegatten vermietet worden ist und nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken des Altenteilers genutzt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.06.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 523/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 33 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2005
Erledigungs-Az: IV R 33/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 01 76