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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 17/19 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Stille Beteiligung, Minderjähriges Kind, Einlage, Schenkung, Ergänzungspfleger, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Ist bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen, so dass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.05.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 756/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2021
Erledigungs-Az: VIII R 17/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 85