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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 54/98 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Erwerb, Grundstück im Planungszustand, Unbebautes Grundstück, Faktischer Zwang, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Grundstückserwerb im Planungszustand. Gehören Aufwendungen des Grundstückserwerbers, die er neben dem Kaufpreis für des unbebaute Grundstück auch für die Übernahme der Planungsunterlagen entrichtet, zur Gegenleistung im i.S. des § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 GrEStG und sind hier die Grundsätze des einheitlichen Vertragswerks anzuwenden? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 140/96 GE |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 54/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 02 25 |