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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 82/13 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 b, DBA-Großbritannien Art. 8, AO § 180 Abs. 5, DBA-Großbritannien Art. 3 Abs. 2
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Gold, Personengesellschaft, Großbritannien, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Abgrenzung Gewerbebetrieb/Vermögensverwaltung bei Goldhandel: Erzielt eine nach englischem Recht gegründete Personengesellschaft (General Partnership) mit Sitz in Großbritannien, die ein Büro unterhält, einen Beratervertrag mit einem Goldmarktexperten abgeschlossen hat sowie eine professionelle Organisation unterhält, aber die Goldgeschäfte ausschließlich über Kauf- und Verkaufsorder an ihre depotführende Bank, die im eigenen Namen tätig wurde, ausgeübt hat und keine Geschäfte für Dritte erbrachte, gewerbliche Einkünfte i.S. des Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.10.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 1918/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 180
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2017
Erledigungs-Az: IV R 50/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 50/13 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 03