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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-161/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Anhang III
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Umsatzsteuersatz, Dienstleistungen, energiesparende Materialen, Wohnhaus
Rechtsfrage: Hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland seine Verpflichtungen aus Art. 98 i.V.m. Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie dadurch verletzt hat, dass es auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Anbringung von "energiesparenden Materialien" und auf die Lieferung von "energiesparenden Materialien" durch eine Person, die diese Materialien in Wohnhäusern anbringt, soweit diese Leistungen nicht als "Lieferung, Bau, Renovierung und Umbau von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus" i.S. von Nr. 10 des Anhangs III der Mehrwertsteuerrichtlinie angesehen werden können, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewendet hat, auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Anbringung von "energiesparenden Materialien" und auf die Lieferung von "energiesparenden Materialien" durch eine Person, die diese Materialien in Wohnhäusern anbringt, soweit diese Leistungen nicht unter die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen i.S. von Nr. 10 a des Anhangs III zur Mehrwertsteuerrichtlinie unterfallen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewendet hat, auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Anbringung von "energiesparenden Materialien" und auf die Lieferung von "energiesparenden Materialien" durch eine Person, die diese Materialien in Wohnhäusern anbringt, soweit diese Leistungen - auch wenn sie unter die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen i.S. von Nr. 10a des Anhangs III der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen - Materialien verwendet werden, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistung ausmachen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewendet hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 212 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.06.2015
Erledigungs-Az: Rs C-161/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 73