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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 17/11 (BFH) |
§§: | AO § 233 a Abs. 3 Satz 3, AO § 233 a Abs. 5 Satz 4, AO § 237 |
Schlagwörter | Zinsen, Erstattung, Aufhebung der Vollziehung, Rechtsschutzbedürfnis |
Rechtsfrage: | Verzinsung von Erstattungsbeträgen nach § 233 a Abs. 3 Satz 3 AO aufgrund einer Aufhebung der Vollziehung. Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn die Zinsbescheide, deren Änderung beantragt wird, zwischenzeitlich in ihrer Wirkung suspendiert sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1415/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 22 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 17/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |