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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 73/07 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 25 a, UStG 1999 § 25 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 26 a Teil A Buchst. e |
Schlagwörter | Antiquität, Differenzbesteuerung, Einlage, Lieferung, Unternehmensvermögen |
Rechtsfrage: | 1. Handelt es sich bei ursprünglich für den privaten Bereich angeschaffte Antiquitäten, die in eine GbR eingebracht wurden, um Ware, die eine Lieferung an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet i.S.v. § 25 a Abs. 1 Nr. 2 UStG 1993/1999 darstellt oder um aus dem nicht unternehmerischen in den unternehmerischen Bereich überführte Ware (Einlage)? - 2. Kann für den Verkauf dieser Antiquitäten die Differenzbesteuerung des § 25 a UStG 1993/1999 angewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5412/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 73/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 13 25 |