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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 16/15 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 19 a, EStG § 8, BewG § 11 Abs. 2, BewG § 9
Schlagwörter Aktie, Vermögensbeteiligung, Bewertung, Geldwerter Vorteil, Gemeiner Wert, Börse
Rechtsfrage: Geldwerter Vorteil bei Aktienerwerb im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms: Kann bei der Bewertung nicht börsennotierter Aktien trotz im amtlichen Handel festgesetzter Börsenkurse für gattungsgleiche Aktien der Börsenkurs bei der Ableitung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG mit der Begründung außer Betracht bleiben, das Handelsvolumen an der Börse sei zu gering gewesen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.01.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 13142/12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2016
Erledigungs-Az: VI R 16/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 45