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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/11 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4, AO § 42
Schlagwörter Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestimmter Sachverhalt, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nach § 174 Abs. 4 AO, wenn sich die rechtliche Würdigung eines über mehrere Veranlagungszeiträume gleichförmig verwirklichten Sachverhalts (hier: Halten einer Beteiligung an einer irischen Kapitalanlagegesellschaft als Gestaltungsmissbrauch) ändert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.06.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 3702/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1856
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2012
Erledigungs-Az: I R 53/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 10 47