Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-7/02 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vermietung, Grundstück, Umsatzsteuer, EG, Verzicht, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Stehen die Art. 5 Abs. 7 Buchst. a und 17 der Richtlinie 77/388/EWG oder aber die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit dem entgegen, dass - in einem Fall, in dem es weder um Betrug oder Missbrauch noch um Änderung der vorgesehenen Nutzung i.S. der Randnummern 50 und 51 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache Schlossstraße (C-396/98) geht - eine Besteuerung aufgrund des genannten Art. 5 Abs. 7 Buchst. a in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige Mehrwertsteuer abgezogen hat, die er für ihm im Hinblick auf die beabsichtigte mehrwertsteuerpflichtige Vermietung eines bestimmten Grundstücks gelieferten Gegenstände oder ihm gegenüber erbrachten Dienstleistungen entrichtet hat, aus dem einzigen Grund erfolgt, dass der Steuerpflichtige infolge einer Gesetzesänderung nicht mehr berechtigt ist, für die Vermietung auf die Steuerbefreiung zu verzichten? - 2. Kann bei einer Bejahung der ersten Frage eine Besteuerung aufgrund des genannten Art. 5 Abs. 7 Buchst. a in Bezug auf die Bestandteile des Selbstkostenpreises i.S. von Art. 11 erfolgen, die nach dieser Ankündigung angefallen sind?
Vorinstanz: Hoge Raad Den Haag
Vorinstanz/Datum: 21.12.2001
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 109 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.04.2004
Erledigungs-Az: Rs C-487/01 und C-7/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 41