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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 62/00
§§: EStG § 15
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Bauunternehmen, wesentliche Betriebsgrundlage
Rechtsfrage: Nutzt eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt, ein Grundstück, das mit Büroräumen, Garagen, Lagerhallen und einer Klempnerwerkstatt bebaut ist, welche fünfzig Jahre vor der Anmietung durch die GmbH für den Betrieb eines Kolonialwarenhandels umgebaut worden sind, stellt dann das Grundstück keine wesentliche Betriebsgrundlage für den Betrieb der GmbH dar?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.03.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 288/99 E, SolZ, Ki
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 549
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 84 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2000
Erledigungs-Az: X B 62/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 4/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.9.2002 - X R 4/01 (NV)