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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 28/09 (BFH)
§§: AO § 163, UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Abweichende Steuerfestsetzung, Sachliche Billigkeit, Organschaft, Insolvenz
Rechtsfrage: Ist beim Organträger die Umsatzsteuer für die Umsätze der Organgesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus sachlichen Billigkeitsgründen abweichend niedriger festzusetzen, wenn aufgrund des Insolvenzverfahrens die Organgesellschaft die Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuer nicht an den Organträger weiterleiten konnte? Ergeben sich die sachliche Unbilligkeit und ein den Wertungen des UStG zuwiderlaufendes Ergebnis aus dem Zusammenspiel der insolvenzrechtlichen Regelungen und den Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.09.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 254/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2012
Erledigungs-Az: XI R 28/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 93