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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/10 (BFH) |
§§: | EigZulG § 5, EigZulG § 11 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 76 |
Schlagwörter | Eigenbesitz, Eigenheimzulage, Wirtschaftliches Eigentum, Treuhandverhältnis, Nahe Angehörige |
Rechtsfrage: | Aufhebung der Eigenheimzulagefestsetzung wegen nachträglich bekannt gewordener Überschreitung der maßgeblichen Einkunftsgrenze (Zurechnung von Kapitaleinkünften nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO als Eigenbesitzer): Führt unerlaubter Eigenbesitz nur dann zu wirtschaftlichem Eigentum, wenn dem nach Maßgabe des Privatrechts Berechtigten ein Herausgabeanspruch nicht zusteht? Keine Zurechnung der Kapitaleinkünfte beim Kläger aufgrund Treuhandverhältnisses mit Eltern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3308/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 39 |