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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 24/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Organisatorische Eingliederung |
Rechtsfrage: | Liegt zwischen der GbR und der GmbH eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1999 (organisatorische Eingliederung) vor? - Ist die personelle Verflechtung über die Vertretungsorgane von Organträger (GbR) und der Organgesellschaft gegeben, wenn die Gesellschafter in der GbR einzelgeschäftsführerbefugt waren und in der GmbH über Einzelprokura verfügten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2008 |
Vorinstanz/AZ: | III 235/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 40 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 24/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 40 00 |