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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 45/07 (BFH)
§§: BewG § 37 Abs. 1, BewG § 37 Abs. 2, BewG § 51 a, BewG § 41 Abs. 2 a, BewG § 19, BewG § 97 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Einheitswert, Bewertung, Landwirtschaft, Tierhaltung, Personengesellschaft, Mitunternehmer
Rechtsfrage: Ist bei einem Tiermastbetrieb, welcher von mehreren Landwirten als Mitunternehmer geführt wird (gemeinschaftliche Tierhaltung gemäß § 51 a BewG) und bei welchem außer den zum Maststallgebäude gehörigen Grundstücksflächen keine weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen vorhanden sind, der Einheitswert im normierten Vergleichswertverfahren gemäß § 37 Abs. 1 BewG oder im Einzelertragswertverfahren gemäß § 37 Abs. 2 BewG festzustellen? Kann ein auf Tierbeständen beruhender Wertansatz analog § 41 Abs. 2 a BewG um 50 % gemindert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.09.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 242/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2009
Erledigungs-Az: II R 45/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 51