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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 24/01 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
| Schlagwörter | Vorkosten, Wohnung, Verbindung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Zweitobjekt |
| Rechtsfrage: | Darlehenszinsen als nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten bei Erwerb eines an das bisher genutzte Gebäude (für das bereits § 7 b EStG beansprucht wurde und der Begünstigungszeitraum abgelaufen ist) angrenzenden Einfamilienhauses und Umbau sowie dessen Verbindung durch einen Zwischentrakt zu einer gemeinsamen Wohnung (Zusammenlegung zweier zeitlich nacheinander erworbener Wohnungen)? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 388/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 80 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.04.2004 |
| Erledigungs-Az: | X R 24/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 76 |