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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 97/06
§§: FGO § 52 a Abs. 1 Satz 3, SigG § 2 Nr. 3, SigG § 7 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter EGVP-Verfahren, Signaturschlüssel, Anwendungsbeschränkung, elektronische Akte
Rechtsfrage: Wirksamkeit einer vom Prozessbevollmächtigten im Rahmen des EGVP-Verfahrens auf elektronischem Wege übermittelten Erledigungserklärung: Kann als qualifizierte Signatur i.S. des § 52 a Abs. 1 Satz 3 FGO nur eine digitale Signatur angesehen werden, die unter Verwendung eines Signaturschlüssels erstellt wurde, der nicht mit einer Anwendungsbeschränkung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 7 SigG, die seine Nutzung im konkreten Verwendungsfall ausschließt, versehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.10.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 3833/05 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 55
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 47 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2009
Erledigungs-Az: IV R 97/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 28