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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 44/10 (BFH)
§§: UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Einheitliche Leistung, Nebenleistung, Hauptleistung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Unterliegen die Entgelte, die eine GmbH vereinnahmt, die für Touristen Stadtrundfahrten anbietet, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 2005, wenn im Preis auch Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten enthalten sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.03.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 1902/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2011
Erledigungs-Az: V R 44/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 09