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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 102/06 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 4, GewStG § 9 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Hinzurechnung, Geschäftsführung, Gewerbesteuerpflicht
Rechtsfrage: Hinzurechnung der von einer KGaA an den persönlich haftenden Gesellschafter - hier: AG - gezahlten Geschäftsführungsvergütungen beim Gewerbeertrag der KGaA auch dann gemäß § 8 Nr. 4 GewStG, wenn es sich um feste - vom Jahresergebnis und Gewinn der KGaA unabhängig zu zahlende - Vergütungen handelt und der persönlich haftende Gesellschafter selbst der Gewerbesteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.08.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 6170/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1923
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2009
Erledigungs-Az: I R 102/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 07